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5. Klimaschutz

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie haben wir unsere Klimaschutzziele und Maßnahmen aktualisiert und auf das CO2-Budget ausgerichtet, das uns noch zur Verfügung steht, um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen. Sie dienen dazu, ein klimapositives Neustadt zu gestalten.

Leitlinie:

Neustadt an der Weinstraße leistet seinen gerechten Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise und zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels. Alle Akteure in der Stadt erkennen die Klimakrise und die damit einhergehenden massiven Veränderungsprozesse an und setzen sich proaktiv für die Bewältigung der Herausforderungen und das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels ein. Das CO2-Budget der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist schon bald aufgebraucht und signalisiert dadurch, dass weitreichende Klimafolgen nicht mehr zu verhindern sind. Dennoch ist es jetzt nötig, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen, um möglichst wenige Schäden und Gefährdungen zu verursachen. Unsere Klimaschutzprinzipien, der effiziente Einsatz unserer natürlichen Ressourcen, der konsequente Ausbau erneuerbare Energien (EE) sowie die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stehen daher im Zentrum unseres Handelns.

Beispielmaßnahmen:

  • Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
  • Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sowie Bau eines EE-basierten Nahwärmenetzes
  • Umrüstung der Straßen- und Gebäudebeleuchtung auf LED fortsetzen
  • Belegung kommunaler Liegenschaften mit Photovoltaik
  • Informationskampagnen zu Themen der Energieeinsparung, Sanierung und Umrüstung auf EE-Anlagen
  • Zivilgesellschaftliches Engagement zum Austausch von Klimaschutzinformationen aktivieren und unterstützen

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße verfolgt außerdem neun konkrete Klimaschutzprinzipien.

Unsere Klimaschutzprinzipien

  • Wir stellen grundsätzlich bis 2032 unseren kommunalen Fuhrpark sowie andere Arbeitsmaschinen und -geräte, soweit technisch möglich, auf E-Antriebe um.
  • Wir setzen in unseren Liegenschaften grundsätzlich Wärmeerzeugungsanlagen ein, die auf Erneuerbaren Energien basieren oder schließen diese an effiziente Wärmenetze an. Bestehende Anlagen sollen unter den Gesichtspunkten der Nutzungsdauer bis 2035 durch EE-Anlagen ausgetauscht oder an das Wärmenetz angeschlossen werden.
  • Wir kompensieren den Strombedarf für unsere Liegenschaften, unsere Straßenbeleuchtung und unseren Fuhrpark ab 2032 soweit wie möglich aus eigenen oder auf Neustadter Gemarkung liegenden EE-Anlagen.
  • Wir reduzieren unseren Energieverbrauch deutlich durch eine beschleunigte Umrüstung der Straßen- und Gebäudebeleuchtung, dem Einsatz effizienter Elektrogeräte bei weißer Ware und IT, sowie durch die energetische Sanierung unserer Liegenschaften.
  • Wir bestimmen auf unserem langfristigen Weg zu einem zirkulären Gebäudebestand erste Pilotprojekte zur Umsetzung des Cradle to Cradle Prinzips.
  • Wir stellen unsere Beschaffung sukzessive auf Basis der Cradle to Cradle-Prinzipien um.
  • Wir testen das Instrument der Klimawirkungsprüfung für ausgewählte Projekte mit dem Ziel, Klimaschutz kontinuierlich mitzudenken.
  • Wir setzen in neuen Quartieren vorrangig auf Erneuerbare Energien bei der Wärme- und Stromversorgung oder auf einen Anschluss an effiziente Wärmenetze.
  • Bei der energetischen Sanierung von Quartieren setzen wir verstärkt auf den Anschluss an effiziente Wärmenetze, die möglichst durch Erneuerbare Energien betrieben werden sollen.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Download: Handlungsfeld 5 - Unsere Ziele & Maßnahmen

Klimaschutzprinzipien

Informieren Sie sich außerdem auf den Klimaschutz-Seiten der Stabsstelle.